Ab dem 1. April 2020 gelten für den Fahrdienst folgende Endgelte:
1. Änderung
Zusätzlich zum Normaltarif – hier entfällt der Nachttarif - wird eine km-bezogene Grundgebühr erhoben:
bei einer Fahrstrecke bis 25 km | 2,00 EUR |
bei einer Fahrstrecke zwischen 25 und 75 km | 5,00 EUR |
bei einer Fahrstrecke ab 75 km | 8,00 EUR |
Beispiel:
Bei einer Buchung Hin- und Rückfahrt für 1 1/2 Stunden nach Göttingen sind bisher 6 Euro zu zahlen, die Energiekosten betragen für diese Fahrt ca. 4 Euro.
Zukünftig also 8 Euro plus 6 Euro
Anmerkung:
Das obige Beispiel zeigt, das Entgelt für die einfache Hin- und Rückfahrt ist bisher nicht kostendeckend.
2. Änderung
Das Entgelt für Einkaufsfahrten nach Teichhütte oder Osterode beträgt 4 EUR pro Person