Tarifordnung ab 1.3.2025 (PDF)
Essenzen der E-Auto-Nutzung in unserem Verein
Mit dem Leasingvertrag bzw. dem Kauf eines Autos durch den Verein sind Mitglieder indirekt Leasingsnehmer bzw. Mitbesitzer der E-Autos.
Die Finanzierung erfolgt über Vereinsbeiträge und Nutzungsgebühren. Eine Gewinnabsicht liegt nicht vor.
Jedes Mitglied ist somit je nach Art der Mitgliedschaft nutzungsberechtigt. So kann bei passiver Mitgliedschaft nur der Fahrdienst in Anspruch genommen werden.
Bei Familienmitgliedschaften können maximal bis zu 5 dauerhaft im Haushalt lebende oder zu Besuch kommende Familienmitglieder Nutzungsberechtigte sein.
Bei juristischen Personen sind bis zu fünf schriftlich vom gesetzlichen Vertreter der juristischen Person benannte Personen nutzungsberechtigt.
Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit eines Nutzungsberechtigten
im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Der Nutzungsberechtigte hat eigenständig zu prüfen, ob diese Person fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Nutzer hat das Handeln des jeweiligen Fahrzeugführers wie eigenes Handeln zu vertreten.
Schadensfall:
Kommt es bei einer Fahrt des Fahrdienstes zu einem Schaden beim geleasten Vereinsauto, übernimmt der Verein den Eigenanteil von 500 € der Vollkaskoversicherung.
Bei einem Schaden am geleasten Vereinsauto durch die Selbstnutzung eines Vereinsmitgliedes übernimmt dieser den Eigenanteil der Vollkaskoversicherung von 500 €.
Durch die gesetzliche Haftpflichtversicherung der geleasten E-Autos sind die Sach- und Personenschäden des Betroffenen gedeckt. Es sei denn das Vereinsmitglied hat grob fahrlässig gehandelt.
Selbstnutzerberechtigung:
Nach erfolgter Überprüfung der Fahrerlaubnis und Einweisung in die Autobedienung ist das Mitglied berechtigt, ein oder beide Autos zu buchen und für Privatfahrten zu nutzen. Nichtmitglieder können mitgenommen werden.
Fahrdienstnutzerberechtigung:
Jedes Mitglied – auch die in einer Familienmitgliedschaft aufgeführten Person - ist berechtigt den ehrenamtlichen Fahrdienst in Anspruch zu nehmen. Gemeinschaftsfahrten zum Einkaufen, ins Theater, in ein Restaurant/Kaffee o.a. können über die zentrale Fahrdienstnummer angefragt bzw. gebucht werden.
Die Mitnahme von Nichtmitgliedern ist möglich, bei häufigeren Gemeinschaftsfahrten ist jedoch ein Vereinsbeitritt erforderlich.